BzG BW
Bildungszeitgesetz Baden Württemberg
Six Sigma TC ist im Weiterbildungsportal Baden Württemberg als
"anerkannte Bildungseinrichtung nach dem BzG BW"
gelistet.
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als „Bildungsfreistellung“, „Bildungsurlaub“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“ bekannt.
Zuständig für alle Fragen ist landesweit das Regierungspräsidium Karlsruhe.
Im Nachfolgenden Link gelangen Sie auf die Homepage des Regierungspräsidiums Karlsruhe.
Six Sigma TC ist im Weiterbildungsportal Baden Württemberg als
"anerkannte Bildungseinrichtung nach dem BzG BW"
gelistet.
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als „Bildungsfreistellung“, „Bildungsurlaub“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“ bekannt.
Zuständig für alle Fragen ist landesweit das Regierungspräsidium Karlsruhe.
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